1.1. Christliche Gemeinde „ereignet“ sich nicht nur beim Gottesdienst, sondern auch in vielen kleinen Gruppen und Runden – von der Kinderpastoral bis zur Seniorenarbeit. Dieser großen und vielfältigen Aufgabe dient das Pfarrzentrum mit den diversen Räumen. Speziell für die Jugend sind Orte der Begegnung das Jugendheim und die Kapelle .
1.2. Das Jugendheim ist Eigentum der Pfarrgemeinde Hernals, d.h. in gewisser Weise ist es Miteigentum jedes jungen Christen/jeder jungen Christin unserer Gemeinde. Daher soll jeder Jugendliche, bei Gruppenstunden oder Veranstaltungen, dafür sorgen, dass die Räume so behandelt werden, als wären sie Privateigentum.
2. Verantwortlichkeit
Jeder hat Eigenverantwortung! Für mutwillige Beschädigungen haftet jeder persönlich. Wir bitten, bereits vorhandene oder neu aufgetretene Schäden sofort bei der Heimleitung zu melden.
3. Praktisches
3.1. Allen Gruppen (Ministranten, Jungschar, Firmgruppen, Jugend) steht der Spielraum zur Verfügung. Der Gruppenleiter/die Gruppenleiterin trägt die Verantwortung, dass dieser Raum so hinterlassen wird, wie man ihn gerne vorfinden würde. Der Barraum steht ausschließlich der Jugend für Gruppenstunden und sonstige Jugendveranstaltungen (außer Freitag beim Heimabend) zur Verfügung. Schank, Küche und Getränkekammerl sind Bereiche der Heimleitung und von sonst niemandem zu betreten. Am Heimabend obliegt die Verantwortung für die drei Räume dem zuständigen Heimleiter.
3.2. Heimbetrieb ist Freitag von 20.00 – 24 Uhr. Für diese Zeit hat der Heimbetrieb vor den Gruppenstunden Vorrang. Verantwortlich ist jeweils die Heimleitung. Die Jugendleitung hat für Disziplin und Ordnung zu sorgen, und ihrer Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Eigenverantwortung des Einzelnen besteht trotzdem. Jede Verunreinigung auch der Toiletten ist verboten. Der Computer in der Schank ist nur für die Heimleitung zugänglich und für sonst niemanden.
3.3. Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 16 Jahren ist verboten. Für alle gilt: während
des Heimbetriebes ist es verboten, Getränke mitzubringen und zu konsumieren.
3.4. Speisen und Getränke sind prinzipiell bei Erhalt zu bezahlen.
3.5. Der Stiegenabgang muss aus Sicherheitsgründen frei sein. Menschenansammlungen im
Stiegenhaus, und am Platz vor dem Haus sind untersagt. Getränke dürfen vor dem
Haus nicht konsumiert werden. Die Treppe in den Garten darf nur im Notfall benutzt werden.
3.6. Besitz und Konsum von illegalen Drogen ist strengstens untersagt.
3.7. Rauchen ist ausschließlich im Barraum gestattet.
3.8. Hunde und andere Haustiere dürfen während des Heimabends nicht ins Heim.
3.9. Gewalt wird absolut nicht geduldet.
3.10. Alle strafbaren Handlungen (wie Drogen, Gewalt, etc.) werden mit Heimverbot geahndet
und zur Anzeige gebracht.
3.11. Die Anwendung des Wiener Jugendschutzgesetzes ist die Grundlage unseres Handelns.
Die Jugendleitung handelt im Auftrag des Pfarrers und in Absprache mit ihm.
Dr. Karl Engelmann, Pfarrer
Wien, im Jänner 2011